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   BayObLG, 02.08.2001 - Verg 8/01   

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BayObLG, 02.08.2001 - Verg 8/01 (https://dejure.org/2001,9376)
BayObLG, Entscheidung vom 02.08.2001 - Verg 8/01 (https://dejure.org/2001,9376)
BayObLG, Entscheidung vom 02. August 2001 - Verg 8/01 (https://dejure.org/2001,9376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsschluss im Verhandlungsverfahren nach VOB/A (IBR 2001, 687)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 7/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens nach Vertragsschluss zwischen

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - Verg 8/01
    § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB sieht - soweit eine Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung inmitten steht - die Feststellung einer Rechtsverletzung nur in Fällen vor, in denen der Nachprüfungsantrag vor wirksamer Erteilung des Auftrags angebracht worden ist und während des Nachprüfungsverfahrens der Zuschlag erfolgt (vgl. BGH aaO; BayObLG vom 19.12.2000 - Verg 7/00 m.w.N.).

    Eine gesetzliche Regelung, dass es den öffentlichen Auftraggebern verboten sei, ohne Vorabinformation der Bieter die vorgesehene Vergabeentscheidung zu treffen, gab es in dem auf den vorliegenden Fall anwendbaren Recht nicht (vgl. BGH vom 19.12.2000 aaO).

    Es würde sich insoweit um Fehler im Vergabeverfahren handeln, die an der Wirksamkeit der zum Abschluss des Vergabeverfahrens führenden Zuschlagserteilung nichts änderten (vgl. BGH vom 19.12.2000 aaO).

  • OLG Frankfurt, 10.04.2001 - 11 Verg 1/01

    Pflichten des Auftraggebers bei funktionaler Leistungsbeschreibung

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - Verg 8/01
    Das schließt grundsätzlich auch Verhandlungen über den Preis ein (vgl. KG vom 31.5.2000 - KartVerg 1/00; OLG Frankfurt vom 10.4.2001 - 11 Verg 1/01).

    Dass sie in einem späteren Verhandlungsstadium ihre Verhandlungen konzentriert und am Ende nur noch ein Bieter verbleibt, entspricht dem Wesen und üblichen Ablauf eines Verhandlungsverfahrens und stellt für sich genommen keine Diskriminierung dar (vgl. OLG Frankfurt vom 10.4.2001 - 11 Verg 1/01; Beckscher VOB-Kommentar/Marx A § 101 GWB Rn. 7; Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum Vergaberecht, § 101 Rn. 36).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - Verg 8/01
    Mit der Beendigung des Vergabeverfahrens durch die Erteilung des Zuschlags, der nicht aufgehoben werden kann (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB), ist für einen Primärrechtsschutz kein Raum; der erst nach Beendigung des Vergabeverfahrens gestellte Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist daher von vornherein unstatthaft (vgl. BGH vom 19.12.2000 - X ZB 14/00, WuW 2001, 639 = WuW/E 2001, Verg 447).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - Verg 8/01
    Dabei kann dahinstehen, ob das deutsche Vergaberecht insoweit in allen Einzelheiten mit den einschlägigen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts, wie sie durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ihre Ausprägung gefunden haben (vgl. EuGH vom 28.10.1999 Rs. C-81/98, NJW 2000, 569 - Alcatel Austria), in Einklang steht.
  • BGH, 08.06.1983 - VIII ZR 77/82

    Wirksamkeit eines nur durch Verletzung von Einfuhrvorschriften erfüllbaren

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - Verg 8/01
    § 134 BGB greift nur ein, wenn ein Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot verstößt; das Gesetz muss sich gerade gegen die Vornahme des betreffenden Rechtsgeschäftes richten (vgl. BGH NJW 1983, 2873).
  • KG, 31.05.2000 - KartVerg 1/00

    Management/Unterhaltung der öff. Beleuchtung des Landes Berlin

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - Verg 8/01
    Das schließt grundsätzlich auch Verhandlungen über den Preis ein (vgl. KG vom 31.5.2000 - KartVerg 1/00; OLG Frankfurt vom 10.4.2001 - 11 Verg 1/01).
  • BayObLG, 08.02.2001 - Verg 13/00

    Vergabesache, Beigeladener, Kostentragungspflicht, Kostenerstattung,

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - Verg 8/01
    Es bestand kein Anlass, eine Erstattung etwaiger Aufwendungen der Beigeladenen analog § 162 Abs. 3 VwGO anzuordnen, da die Beigeladene im Verfahren nicht hervorgetreten ist und keine eigenen Anträge gestellt hat; sie hat insoweit auch kein Kostenrisiko auf sich genommen (vgl. 154 Abs. 3 VwGO; BayObLG vom 8.2.2001 - Verg 13/00).
  • VK Bund, 13.06.2022 - VK 1-47/22

    Administration

    zwar nach der Einreichung des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer, aber vor der Übermittlung dieses Antrags an den öffentlichen Auftraggeber erteilt worden ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000, X ZB 14/00; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 26. Januar 2022, VII-Verg 30/21 und vom 23. Mai 2007, VII-Verg 14/07; BayObLG, Beschluss vom 2. August 2001, Verg 8/01).

    In diesem Fall sind die Vergabekammern nicht zuständig, sondern gemäß § 13 GVG die ordentlichen Gerichte (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000, X ZB 14/00; BayObLG, Beschluss vom 2. August 2001, Verg 8/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2022, VII-Verg 30/21).

    Im Lichte des o.g. ,,Prinzips des deutschen Vergaberechts", dass ein wirksam erteilter Zuschlag von der Vergabekammer nicht aufgehoben werden kann, ist die besondere Verfahrensart eines Feststellungsantrags i.S.d. § 168 Abs. 2 S. 2 GWB (§ 114 Abs. 2 S. 2 GWB a.F.) als Ausnahmeregelung zu verstehen, dass die Zuständigkeit der Vergabekammer, eine Rechtsverletzung trotz erteiltem Zuschlags festzustellen, (nur) dann fortbesteht, wenn das Nachprüfungsverfahren zum Zeitpunkt des Zuschlags zumindest bereits eingeleitet war (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2019, X ZR 124/18; BayObLG, Beschluss vom 2. August 2001, Verg 8/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2022, VII-Verg 30/21).

    Der ordentliche Rechtsweg zu den Zivilgerichten nach § 13 GVG genügt daher den EU-Vorgaben (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000, X ZB 14/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Mai 2007, VII-Verg 14/07 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 2. August 2001, Verg 8/01), auch wenn der Rechtsschutz in Deutschland damit auf Schadensersatz begrenzt ist (EuGH, Urteile vom 9. September 2004, Rs. C-125/03, und vom 28. Oktober 1999, Rs. C-81/98; vgl. auch EuGH, Urteil vom 7. August 2018, Rs. C-300/17 m.w.N.).

  • VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07

    Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

    Der erst nach - tatsächlicher - Beendigung des Vergabeverfahrens gestellte Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist daher grundsätzlich unstatthaft (vgl. BGH, B. v. 19.12.2000 - X ZB 14/00; BayObLG, B. v. 02.08.2001 - Verg 8/01) für den Fall des vor Einleitung des Nachprüfungsantrags erteilten Zuschlags.

    Sinn und Zweck des § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist es, bereits im Verfahren gewonnene Erkenntnisse zu erhalten und eine der Prozessökonomie widersprechende erneute Prüfung derselben Sach- und Rechtslage zu vermeiden (BayObLG, B. v. 02.08.2001 - Verg 8/01; OLG Düsseldorf, B. v. 28.04.2004 - Verg 8/04; erkennende Kammer, B. v. 02.02.2005 - VK-SH 1/05; 2. VK Bund, B. v. 02.09.2005 - VK 2-57/05; B. v. 08.06.2005 - VK 2- 48/05; VK Südbayern, B. v. 17.08.2004 - 20-04/04).

    Aus diesen Gründen ist ein Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB grundsätzlich nicht mehr zulässig, wenn die Erledigung bereits vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer erfolgt ist (BayObLG, B. v. 02.08.2001 - Verg 8/01; OLG Düsseldorf, B. v. 13.04.1999 - Verg 1/99).

  • VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05

    Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung

    § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB sieht also die Feststellung einer Rechtsverletzung nur in Fällen vor, in denen der Nachprüfungsantrag vor wirksamer Erteilung des Auftrags angebracht worden ist und während des Nachprüfungsverfahrens der Zuschlag erfolgt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001, Verg 8/01).
  • VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/010-05

    Planungsauftrag für Neubau einer Eissport- und Ballspielhalle

    Die Obergerichte (OLG Frankfurt, Beschl. v. 14.04.2001, 11 Verg 1/01, Vergaberechts-Report 7/2001, S. 1; Kammergericht, Beschl. v. 31.05.2000, Kart/Verg 1/00, Vergaberechts-Report 11/2000, S. 1; BayObLG, Beschl. v. 02.08.2001, Verg 8/01, Vergaberechts-Report 9/2001, S. 3) sehen im übrigen keine Verpflichtung, dass der Auftraggeber mit allen oder wenigstens drei Bietern bis zur Auftragserteilung zu Ende verhandelt und einen unterschriftsreifen Vertrag auszuhandeln.
  • VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11

    Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?

    Sinn und Zweck des § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist es, bereits im Verfahren gewonnene Erkenntnisse zu erhalten und eine der Prozessökonomie widersprechende erneute Prüfung derselben Sach- und Rechtslage zu vermeiden (BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001 - Verg 8/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom28.04.2004 - Verg 8/04; erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005 - VK-SH 1/05; 2. VK Bund, Beschluss vom 02.09.2005 - VK 2-57/05; Beschluss vom 08.06.2005 - VK 2-48/05; VK Südbayern, Beschluss vom 17.08.2004 - 20-04/04).
  • VK Arnsberg, 13.08.2009 - VK 18/09

    Nichtberücksichtigung der Angebote

    Sinn und Zweck des der Erledigung nachfolgenden Sekundärrechtsschutzes in Form des Fortsetzungsfeststellungsantrags gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist es, bereits im Verfahren gewonnene Erkenntnisse zu erhalten und eine der Prozessökonomie widersprechende erneute Prüfung der Rechtsverletzung zu vermeiden (BayObLG, Beschluss v. 2.8.2001, Verg 8/01).
  • VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/096-05

    Planungsauftrag für Neubau der Eissport- und Ballspielhalle

    Die Obergerichte (OLG Frankfurt, Beschl. v. 14.04.2001, 11 Verg 1/01, Vergaberechts-Report 7/2001, S. 1; Kammergericht, Beschl. v. 31.05.2000, Kart/Verg 1/00, Vergaberechts-Report 11/2000, S. 1; BayObLG, Beschl. v. 02.08.2001, Verg 8/01, Vergaberechts-Report 9/2001, S. 3) sehen im übrigen keine Verpflichtung, dass der Auftraggeber mit allen oder wenigstens drei Bietern bis zur Auftragserteilung zu Ende verhandelt und einen unterschriftsreifen Vertrag auszuhandeln.
  • VK Bund, 21.05.2008 - VK 2-40/08

    Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung betreffend die

    Sinn und Zweck des der Erledigung nachfolgenden Sekundärrechtsschutzes ist es, bereits im Verfahren gewonnene Erkenntnisse festzuhalten und eine der Prozessökonomie widersprechende erneute Prüfung der Rechtsverletzung zu vermeiden (Bay- ObLG, Beschluss v. 2.8.2001 - Verg 8/01).
  • VK Düsseldorf, 07.02.2002 - VK-42/01

    Nachprüfungsverfahren wegen einer Vergabe für die Lieferung von

    Selbst wenn unter Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen ein führender Bieter ermittelt bzw. das Angebot des informierten Bieters unter Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen zu negativ bewertet wurde, berührt dies nicht die Wirksamkeit des später abgeschlossenen Vertrages (BayObLG Beschluss vom 02.08.2001, Verg 8/01, in: Europa kompakt 2002 S. 8/9).
  • VK Arnsberg, 02.06.2009 - VK 13/09

    Kostentragungspflicht des Antragsgegners bei Erledigung

    Sinn und Zweck des der Erledigung nachfolgenden Sekundärrechtsschutzes in Form des Fortsetzungsfeststellungsantrags gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist es, bereits im Verfahren gewonnene Erkenntnisse zu erhalten und eine der Prozessökonomie widersprechende erneute Prüfung der Rechtsverletzung zu vermeiden (BayObLG, Beschluss v. 2.8.2001, Verg 8/01).
  • VK Sachsen-Anhalt, 15.01.2008 - VK 2 LVwA LSA-28/07

    Fortsetzungsfeststellungsantrag statthaft?

  • VK Bund, 02.09.2005 - VK 2-57/05

    Konzeption und Durchführung von Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen

  • VK Sachsen, 12.03.2003 - 1/SVK/010-03

    Ausschluss wegen unzureichender technischer Leistung

  • VK Bund, 14.02.2007 - VK 2-158/06

    Natur- und Betonwerksteinarbeiten

  • VK Bund, 08.06.2005 - VK 2-48/05

    Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 37 SGB

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